
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage finden Sie meinen aktuellen Newsletter (Corona-Krise: Bundestag beschließt größtes Rettungspaket der deutschen Geschichte). Ich hoffe, dass er Ihr Interesse findet.
Ferner möchte ich Sie auf die weitere Anlage "Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen" sowie das Onlineportal https://www.bw-soforthilfe.de/ aufmerksam machen.
Des Weiteren ist es uns gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können. BITTE BEACHTEN: Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos, unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV, direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, um sich die Beiträge für den Monat März stunden zu lassen. Einen Musterantrag (PDF-Format) finden Sie als Anlage. Ich freue mich auf Rückmeldungen von Ihnen.
Herzliche Grüße
Ihre Nina Warken
Download: Newsletter 25. März 2020
Download: Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
Download: Musterantrag Stundung Sozialversicherungsbeiträge
LINK: Nach der Abstimmung mit anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg die Rechtsverordnung zum Umgang in der Corona-Krise nochmals angepasst. Die aktuelle Version der Version finden Sie hier: Rechtsverordnung (Stand 22. März 2020)