Das Ganztagsförderungsgesetz kommt
Gemeinsame Pressemitteilung von Alois Gerig MdB und Nina Warken MdB.
Deutscher Bundestag bringt Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an Grundschulen auf den Weg / Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss
Mit dem neuen Gesetz werde ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geschaffen, der ab 2026 gestuft in Kraft treten und an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz anknüpfen soll. Kern des Gesetzes sei die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kinde ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt seien Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.
Bund und Länder haben sich nun auf folgenden Kompromiss verständigt:
Investitionskosten
Der Bund beteilige sich wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Für einen beschleunigten Ausbau und Abfluss liege die Förderquote des Bundes bei bis zu 70 Prozent.
Förderfähigkeit
Förderfähig seien Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
Anrechnung
Die Eigenmittel freier Träger können auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.
Betriebskosten
Der Bund beteilige sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.
Evaluierung
Zum 31.12.2027 und zum 31.12.2030 soll es eine Evaluierung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund und Ländern geben. Bund und Länder werden unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen angemessen ausgleichen.
Warken und Gerig zeigen sich hoch erfreut, dass dieser Kompromiss kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch gelungen ist: „Nicht zuletzt hat uns die Pandemie gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz fördern wir die Chancengleichheit aller Kinder und für die Eltern die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem nun gefundenen Kompromiss erreichen wir, dass es nun auch eine Verlässlichkeit für Grundschulkinder geben wird, so die beiden CDU-Parlamentarier abschließend.