Bund fördert Ausbildungsprogramme der ärztlichen Tätigkeit im Ländlichen Raum
Gemeinsame Pressemitteilung von Alois Gerig MdB und Nina Warken MdB.
Wie aktuell die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Odenwald-Tauber, Nina Warken und Alois Gerig, mitteilen, können ab sofort staatliche Universitäten, die über eine medizinische Fakultät verfügen, staatliche medizinische Hochschulen sowie Unternehmen, die wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildungsprogramme zur Förderung der ärztlichen Tätigkeit im Ländlichen Raum" Bundesfördermittel für die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung beantragen.
Das jahrelange Werben der beiden Abgeordneten zur Sicherung der Gesundheitsversorgung auf dem Land trägt hier Früchte.
„Basierend auf internationalen Erfahrungen mit entsprechenden Maßnahmen, insbesondere in Flächenländern wie Kanada, Australien und Neuseeland werde angenommen, dass die Entscheidung, später im Ländlichen Raum ärztlich tätig zu werden, dadurch bedingt sei, dass Studierende der Humanmedizin bereits frühzeitig und fortlaufend Erfahrungen mit der ärztlichen Tätigkeit im Ländlichen Raum gesammelt hätten.
Zuwendungsfähig seien innerhalb der Förderung der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) vorhabenbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen seien. Aufgabenpakete könnten auch per Auftrag an Dritte vergeben werden. Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des Vorhabens für die Open Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstünden, könnten grundsätzlich erstattet werden. Dagegen nicht zuwendungsfähig seien Ausgaben für vollständig grundfinanziertes Stammpersonal.
Zur Teilnahme an dem Projekt müsse zunächst eine Vorhabenbeschreibung an den zuständigen Projektträger, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn; z. Hd. Frau Dr. Bettina Möller-Bock bis zum 30.09.2021, 12 Uhr eingereicht werden.
Der Antrag sei nach dem Leitfaden zur Erstellung einer Vorhabenbeschreibung zu strukturieren, welcher unter der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden könne.
„Eine flächendeckende Versorgung mit Allgemeinmedizinern und Fachärzten ist für die Menschen und die Attraktivität im ländlichen Raum unerlässlich. Eine gute Gesundheitsversorgung in der Fläche ist ein Standortfaktor, nach dem junge Familien und Unternehmen ihre Ansiedlung ausrichten. Mit diesen nicht rückzahlbaren Zuwendungen des Bundes im Wege der Projektförderung treten wir dem Problem des Landärztemangels entgegen“, so die beiden Bundestagsabgeordneten abschließend.
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